Promotionswesen

Semesterpromotion
Die Promotion ins nächste Semester setzt einen Notendurchschnitt von 4,0 voraus, wobei höchstens zwei Fachnoten ungenügend sein dürfen und die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt beim ersten Mal eine provisorische Promotion, beim zweiten Mal der Ausschluss aus der Schule.

Abschlusspromotion
Die beiden letzten Zeugnisnoten werden bei den geprüften Fächern zur Hälfte mitberücksichtigt, bei den übrigen Fächern führen sie zur Note im Berufsmaturazeugnis. Die gestalterische Berufsmatura ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4,0 beträgt, wobei höchstens zwei Fachnoten ungenügend sein dürfen und die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt.