Rechtliches
Die Studiengänge an der eidgenössisch anerkannten GBMS werden nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen des Bundes und des Kantons Zürich sowie schuleigenen bzw. schultypusspezifischen Bestimmungen geführt.
Lehrlinge, die in Betrieb und Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllen, sind zum Besuch einer BMS grundsätzlich berechtigt. Eine Verweigerung aus betrieblichen Gründen ist zulässig, wenn der Lehrbetrieb nachweist, dass der erfolgreiche Abschluss der Lehre durch den zusätzlichen Unterrichtsbesuch ernsthaft gefährdet ist.





